Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotel Café Kipperquelle
I. Geltungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Verträge, sofern diese die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Diese AGB
hängen deutlich und allgemein sichtbar im Hotel (insbesondere
Rezeptionsbereich) aus und werden dem Gast oder Auftraggeber bei
Vereinbarungen gesondert ausgehändigt.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über
die mietweise überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle
für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
- Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu anderen als
den vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluß; -partner; -haftung; Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch
das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich
zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für
den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden
als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
- Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im
nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
- Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein
Jahr.
- Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten
zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der
Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. Sie gelten nicht in
den Fällen des § 309 Ziff 7 BGB.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß
und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für
derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15% anheben.
- Rechnungen des Hotels sind sofort ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist
berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu
berechnen und den Vertrag zu kündigen.
- Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch das Hotel ist
vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe
der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich
vereinbart werden.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung)
- Der Rücktritt außerhalb der Stornierungsfristen ist kostenfrei. Bei
Rücktritt innerhalb der Stornierungsfristen gelten folgende
Stornierungskosten: bis 10 Tage vor Anreise keine Stornogebühren, unter 10
Tagen vor Anreise 80% des vereinbarten Zimmerpreises, bei Nichtanreise
ebenfalls 80 % des vereinbarten Zimmerpreises. Das Hotel ist berechtigt,
frühzeitige Abreisen, die nicht 10 Tage vorher gemeldet werden, bis zum
gebuchten Abreisetag zu berechnen, maximal jedoch 10 Tage. Bei
Gruppenreisen ab 4 Zimmern verlängern sich die Stornierungsfristen auf 4
Wochen.
- Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel
die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
- Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden
oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte
Pauschale ist. Dem Hotel steht ebenso ein Nachweis eines höheren Schadens
frei.
V. Rücktritt des Hotels
- Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten
Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet,
so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Kunde sich verpflichtet, das Hotel unverzüglich
unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber
aufzuklären, dass die Leistungsbedingungen und/oder die Veranstaltung,
sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen
Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder
Belange des Hotels zu beeinträchtigen;
- ein Verstoß gegen Ziffer I Absatz 3 dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des
Kunden auf Schadenersatz. Bei Schadensersatzansprüchen des Hotels gelten
die gesetzlichen Bestimmungen.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um
11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den
ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des
Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in
Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel
nachzuweisen, daß diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden
entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
- Die Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich - mit Ausnahme
der Fälle des § 309 Ziff 7- , beschränkt auf Schäden, Folgeschäden
oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen
sind. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch
gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraft- fahrzeuge und deren
Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz,
sind ausgeschlossen.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit
Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und
-auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz,
sind ausgeschlossen.
VIII. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder
dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine änderung der
Form bedarf ebenfalls der Schriftform. Einseitige änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels. Sofern ein
Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Hotels als ausdrücklich vereinbart.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für diese AGB's unwirksam oder nichtig sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
Weimar, den 23.05.2011