I. Geltungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Verträge, sofern diese die Merkmale des AGB-Gesetzes
erfüllen. Diese
AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar
im Hotel (insbesondere Rezeptionsbereich) aus und werden dem Gast oder
Auftraggeber bei Vereinbarungen gesondert ausgehändigt.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere
für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie
alle für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
- Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung
zu anderen als den vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur
Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluß;
-partner; -haftung; Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags
des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung
schriftlich zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus dem Hotelaufnahmevertrag.
- Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen
aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
- Die Verjährungsfrist beträgt für
alle Ansprüche des Kunden ein Jahr.
- Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist
gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen
bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. Sie gelten
nicht in den Fällen des § 309 Ziff 7 BGB.
III. Leistungen, Preise, Zahlung,
Aufrechnung
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht
sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete
Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,
höchstens jedoch um 15% anheben.
- Rechnungen des Hotels sind sofort ohne Abzug
zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit
fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt,
die gesetzlichen Zinsen zu berechnen und den Vertrag zu kündigen.
- Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch
das Hotel ist vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß
oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels
aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden
(Stornierung)
- Der Rücktritt außerhalb der Stornierungsfristen
ist kostenfrei. Bei Rücktritt innerhalb der Stornierungsfristen
gelten folgende Stornierungs-
kosten: bis 10 Tage vor Anreise keine Stornogebühren,
unter 10 Tagen vor Anreise 80% des vereinbarten Zimmerpreises, bei Nichtanreise
ebenfalls 80 % des vereinbarten Zimmerpreises. Das Hotel ist berechtigt,
frühzeitige Abreisen, die nicht 10 Tage vorher gemeldet werden,
bis zum gebuchten Abreisetag zu berechnen, maximal jedoch 10 Tage. Bei
Gruppenreisen ab 4 Zimmern verlängern sich die Stornierungsfristen
auf 4 Wochen.
- Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern
hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer
sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
- Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein
Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger
als die geforderte Pauschale ist. Dem Hotel steht ebenso ein Nachweis
eines höheren Schadens frei.
V. Rücktritt des Hotels
- Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb
einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in
diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht
zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht
geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
· höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
· Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen gebucht werden;
· das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass
die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
· der Kunde sich verpflichtet, das Hotel unverzüglich unaufgefordert,
spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber
aufzuklären, dass die Leistungsbedingungen und/oder
die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen
oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches
Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen;
· ein Verstoß gegen Ziffer I Absatz 3 dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht
kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Bei Schadensersatzansprüchen
des Hotels
gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe
und -rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr
des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf
frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem
Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu
stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen
Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis
18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen,
ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen,
daß diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden
ist.
VII. Haftung des Hotels
- Die Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich
- mit Ausnahme der Fälle des § 309 Ziff 7- , beschränkt
auf Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Der Kunde
ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung
zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung
auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraft-
fahrzeuge
und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen
des Hotels.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter
Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer
wegen grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz, sind ausgeschlossen.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für
die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt
die Zustellung, Aufbewahrung
und -auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung
derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
VIII. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen
bedürfen der Schriftform. Eine Änderung der Form bedarf ebenfalls
der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch
den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz
des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der
Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels als ausdrücklich
vereinbart.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für diese AGB's unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
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